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    Business 8 Min.1. März 2026

    Rechnungen schreiben als Künstler — Guide 2026

    Pflichtangaben, MwSt., Kleinunternehmer, GoBD-Archivierung — der komplette Guide.

    Korrekte Rechnungen sind gar nicht kompliziert — wenn du weißt worauf du achten musst. Hier der Guide ohne Jura-Jargon.

    Pflichtangaben nach § 14 UStG

    1. 01Vollständiger Name und Adresse — deine und die des Kunden
    2. 02Steuernummer oder USt-IdNr. — mindestens eines, bei B2B USt-IdNr. Pflicht
    3. 03Rechnungsnummer — fortlaufend, keine Lücken (z. B. RE-2026-0001)
    4. 04Rechnungsdatum — Ausstellungsdatum
    5. 05Leistungsdatum — wann du aufgetreten bist
    6. 06Menge + Beschreibung — was du geleistet hast
    7. 07Entgelt + Steuer — Netto, USt., Brutto aufgeschlüsselt
    8. 08Steuersatz — 19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt

    Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

    Unter 22.000 € Jahresumsatz im Vorjahr + max. 50.000 € im laufenden Jahr: Keine MwSt. auf Rechnungen, aber Hinweis nötig: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG."

    Vorteil: einfacher. Nachteil: Keine Vorsteuer abziehbar. Ab 3.000 € Ausgaben pro Jahr lohnt sich oft der Wechsel zur Regelbesteuerung.

    Typische Positionen für Künstler

    • Honorar / Gage — deine Bühnenleistung
    • Anfahrt — Kilometerpauschale (0,30 €/km) oder reale Kosten
    • Übernachtung — bei auswärtigen Events
    • Equipment — eigene Technik, Requisiten
    • Vorbereitung — bei individuell erstellten Shows
    • Nutzungsrechte — bei Video/Foto-Shootings

    E-Rechnung: was wann gilt

    Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). An Privatkunden — Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier einer Privatperson — darfst du weiter ein PDF schicken. Für die meisten Künstler ist das der Großteil.

    Der Fahrplan im Umsatzsteuergesetz:

    • Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen *empfangen* können. Ein normales E-Mail-Postfach genügt dafür.
    • Bis Ende 2026 darfst du weiter Papier oder PDF *versenden*.
    • 2027 gilt das noch, wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 € lag.
    • Ab 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im B2B für alle Pflicht.

    Wichtig für die Werkzeugwahl: Nicht jedes „ZUGFeRD" zählt. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Norm EN 16931 nicht und gelten laut BMF-Schreiben vom 15.10.2024 nicht als E-Rechnung. Anerkannt sind XRechnung sowie ZUGFeRD ab BASIC.

    Das ersetzt keine Beratung — sprich es mit deinem Steuerberater durch.

    GoBD-konforme Archivierung

    10 Jahre Aufbewahrungsfrist. Änderungen müssen nachvollziehbar sein (keine Word-Doks einfach überschreiben!). Cloud-Archiv OK, wenn unveränderbar.

    Fazit

    Mit bookartist erstellst du korrekte Rechnungen in unter 2 Minuten — fortlaufende Nummern, alle Pflichtangaben und GoBD-konforme Archivierung. Dein Steuerberater wird dich lieben.

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