Korrekte Rechnungen sind gar nicht kompliziert — wenn du weißt worauf du achten musst. Hier der Guide ohne Jura-Jargon.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
- 01Vollständiger Name und Adresse — deine und die des Kunden
- 02Steuernummer oder USt-IdNr. — mindestens eines, bei B2B USt-IdNr. Pflicht
- 03Rechnungsnummer — fortlaufend, keine Lücken (z. B. RE-2026-0001)
- 04Rechnungsdatum — Ausstellungsdatum
- 05Leistungsdatum — wann du aufgetreten bist
- 06Menge + Beschreibung — was du geleistet hast
- 07Entgelt + Steuer — Netto, USt., Brutto aufgeschlüsselt
- 08Steuersatz — 19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Unter 22.000 € Jahresumsatz im Vorjahr + max. 50.000 € im laufenden Jahr: Keine MwSt. auf Rechnungen, aber Hinweis nötig: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG."
Vorteil: einfacher. Nachteil: Keine Vorsteuer abziehbar. Ab 3.000 € Ausgaben pro Jahr lohnt sich oft der Wechsel zur Regelbesteuerung.
Typische Positionen für Künstler
- Honorar / Gage — deine Bühnenleistung
- Anfahrt — Kilometerpauschale (0,30 €/km) oder reale Kosten
- Übernachtung — bei auswärtigen Events
- Equipment — eigene Technik, Requisiten
- Vorbereitung — bei individuell erstellten Shows
- Nutzungsrechte — bei Video/Foto-Shootings
E-Rechnung: was wann gilt
Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). An Privatkunden — Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier einer Privatperson — darfst du weiter ein PDF schicken. Für die meisten Künstler ist das der Großteil.
Der Fahrplan im Umsatzsteuergesetz:
- Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen *empfangen* können. Ein normales E-Mail-Postfach genügt dafür.
- Bis Ende 2026 darfst du weiter Papier oder PDF *versenden*.
- 2027 gilt das noch, wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 € lag.
- Ab 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im B2B für alle Pflicht.
Wichtig für die Werkzeugwahl: Nicht jedes „ZUGFeRD" zählt. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Norm EN 16931 nicht und gelten laut BMF-Schreiben vom 15.10.2024 nicht als E-Rechnung. Anerkannt sind XRechnung sowie ZUGFeRD ab BASIC.
Das ersetzt keine Beratung — sprich es mit deinem Steuerberater durch.
GoBD-konforme Archivierung
10 Jahre Aufbewahrungsfrist. Änderungen müssen nachvollziehbar sein (keine Word-Doks einfach überschreiben!). Cloud-Archiv OK, wenn unveränderbar.
Fazit
Mit bookartist erstellst du korrekte Rechnungen in unter 2 Minuten — fortlaufende Nummern, alle Pflichtangaben und GoBD-konforme Archivierung. Dein Steuerberater wird dich lieben.