Kaum ein Thema sorgt für so viel Halbwissen wie die GEMA. „Muss ich als Künstler zahlen?" — die kurze Antwort: meistens nicht du, sondern der Veranstalter. Die längere Antwort lohnt sich trotzdem. (Im Zweifel gilt immer die Auskunft der GEMA selbst.)
Was macht die GEMA überhaupt?
Die GEMA verwaltet die Rechte von Komponisten und Textdichtern. Wenn geschützte Musik öffentlich gespielt wird, sammelt sie dafür Vergütungen ein und schüttet sie an die Urheber aus. Es geht also um die Musik, die erklingt — nicht um deine Bühnenleistung an sich.
Wer zahlt bei einem Auftritt?
Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Anmeldung der öffentlichen Musiknutzung zuständig — also derjenige, der das Event organisiert und dazu einlädt. Als gebuchter Act bist du in der Regel nicht der Anmeldepflichtige. Bei Firmenfeiern oder Hochzeiten kümmert sich oft die Location oder der Auftraggeber darum.
Wann es dich doch betrifft
- Du bist selbst der Veranstalter — eigene Show, eigener Kartenverkauf: dann liegt die Anmeldung bei dir.
- Du nutzt fremde Musik prominent — Playbacks, Einspieler, Songs im Programm.
- Du bist selbst Urheber — dann kannst du Mitglied werden und Ausschüttungen erhalten.
Öffentlich oder privat?
Der Knackpunkt ist die Öffentlichkeit. Eine echte Privatfeier im geschlossenen Kreis wird anders behandelt als eine öffentlich zugängliche Veranstaltung. Die Abgrenzung ist im Detail knifflig — im Zweifel fragst du direkt bei der GEMA nach.
Was du praktisch tun solltest
- Kläre die Zuständigkeit vorab — ein Satz im Vertrag, wer die GEMA-Anmeldung übernimmt.
- Halte deine Setlist bereit — falls Werke gemeldet werden müssen.
- Verwechsle GEMA nicht mit Künstlersozialkasse — das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Fazit
GEMA klingt kompliziert, betrifft dich als gebuchten Act aber selten direkt: Meist zahlt der Veranstalter. Klär die Zuständigkeit im Vertrag — dann ist das Thema vom Tisch, bevor es eins wird.