Rechnung als Künstler: Vorlage mit Kleinunternehmer-Fall.
Eine Rechnung für deinen Auftritt mit allen Pflichtangaben, kostenlos und ohne Anmeldung. Mit dem Hinweis für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Die Vorlage
Dein Name · Künstlername Straße Nr. · PLZ Ort Steuernummer: 12/345/67890 Name des Kunden / Firma Straße Nr. · PLZ Ort Rechnung Nr. RE-2026-001 Rechnungsdatum: TT.MM.JJJJ Leistungsdatum: TT.MM.JJJJ (Auftritt am Anlass, Ort) Pos. Leistung Betrag 1 Auftritt / Programm, Dauer 0,00 € 2 Anfahrt, Technik o. Ä. 0,00 € Summe netto 0,00 € Umsatzsteuer 19 % 0,00 € Gesamtbetrag 0,00 € Bitte überweise den Betrag bis zum TT.MM.JJJJ auf: Kontoinhaber · IBAN · BIC · Bank — Für Kleinunternehmer statt der Umsatzsteuer-Zeilen: — Gesamtbetrag 0,00 € Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die orange markierten Stellen ersetzt du durch deine Angaben. Stand: 22.09.2026. Muster zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was auf jede Rechnung gehört.
- Du und dein KundeVollständiger Name und Anschrift von dir und vom Rechnungsempfänger.
- Steuernummer oder USt-IdNr.Eine von beiden muss drauf, auch als Kleinunternehmer.
- Datum und NummerRechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer, die sich nicht wiederholt.
- Leistung und LeistungsdatumWas du geleistet hast (z. B. Auftritt, Dauer, Anlass) und wann.
- BeträgeNetto, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag. Als Kleinunternehmer stattdessen der Hinweis auf § 19 UStG.
- Kleine Rechnungen bis 250 €Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reichen weniger Angaben (§ 33 UStDV). Beim Auftritt ist die Gage meist höher.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
- Die Grenzen seit 2025Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
- Was auf die Rechnung kommtKeine Umsatzsteuer ausweisen, dafür ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Wenn du die Grenze überschreitestWird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschritten, gilt ab diesem Umsatz die normale Umsatzsteuer.
- Im Zweifel fragenOb die Regelung für dich passt, klärst du am besten mit deinem Steuerbüro.
Quellen: BMF-Schreiben vom 18.03.2025 zu § 19 UStG · IHK Stuttgart: Pflichtangaben für Rechnungen · abgerufen am 22.09.2026.
Schneller mit bookartist.
- Aus dem AngebotNach dem Auftritt wird aus dem Angebot mit einem Klick die Rechnung. Kunde, Leistung und Betrag sind schon drin.
- Fortlaufende Nummernbookartist vergibt die Nummern selbst, nach deinem eigenen Schema.
- Kleinunternehmer mit einem SchalterIn den Einstellungen einmal einschalten, dann steht der Hinweis auf jeder Rechnung.
- Offene Posten im BlickDu siehst, was bezahlt ist und was noch offen ist, und lädst jede Rechnung als PDF herunter.
Fragen zur Rechnung
Muss ich als Künstler eine Rechnung schreiben?
Wenn du für ein Unternehmen auftrittst, ja, und zwar innerhalb von sechs Monaten. Auch bei Privatkunden ist eine Rechnung üblich und für beide Seiten sicherer.
Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung?
Keine Umsatzsteuer, dafür einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wie nummeriere ich meine Rechnungen?
Fortlaufend und ohne Wiederholung, zum Beispiel RE-2026-001, RE-2026-002. Lücken solltest du erklären können.
Darf ich Anfahrt und Technik extra berechnen?
Ja, als eigene Positionen. Das macht die Rechnung für deinen Kunden nachvollziehbar.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Die Vorlage ist ein Muster zur Orientierung. Für deinen Einzelfall hilft dein Steuerbüro.
Passt dazu
Weniger Büro. Mehr Bühne.
Dauerhaft kostenlos nutzbar. In zwei Minuten eingerichtet.