— Kostenlose Vorlage
Auftrittsvertrag für Künstler
Zehn Paragrafen, die den Auftritt regeln: Honorar und Nebenkosten, Zahlung, Technik vor Ort, Absage, Krankheit, GEMA und Aufnahmen. Zum Ausfüllen in Word oder zum Ausdrucken, ohne Anmeldung.
Stand 20. September 2026 · für Auftritte in Deutschland
Diese Vorlage ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie passt nicht auf jeden Fall. Prüfe sie vor der Verwendung und lass sie bei größeren Aufträgen, bei Auftritten im Ausland oder bei Unklarheiten von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt anpassen. bookartist übernimmt keine Haftung für die Verwendung.
Was der Vertrag regelt
Jeder Paragraf beantwortet eine Frage, über die sonst nach dem Auftritt gestritten wird.
Gegenstand des Vertrags
Wer tritt wann, wo und womit auf.
Honorar und Nebenkosten
Was es kostet und was dazukommt.
Zahlung
Wann und wie bezahlt wird.
Pflichten des Veranstalters
Was vor Ort bereitstehen muss.
Absage durch den Veranstalter
Was gilt, wenn die Feier ausfällt oder der Veranstalter absagt.
Verhinderung des Künstlers
Krankheit, Unfall und andere Hinderungsgründe.
Höhere Gewalt
Wenn keiner etwas dafür kann.
Bild- und Tonaufnahmen
Wer filmen und fotografieren darf, und wofür.
Haftung
Wer wofür einsteht.
Schlussbestimmungen
Form, Wirksamkeit, anwendbares Recht.
In fünf Minuten ausgefüllt
Die Vorlage ist so gebaut, dass du nur Lücken füllst und Kästchen ankreuzt.
- 1
Word-Datei öffnen und Parteien eintragen
Name und Anschrift von dir und vom Veranstalter. Bei Firmen den vollen Firmennamen.
- 2
Auftritt beschreiben
Art der Darbietung, Datum, Ort, Beginn, Dauer und die Zeiten für Aufbau und Soundcheck.
- 3
Honorar und Nebenkosten festlegen
Betrag eintragen, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer ankreuzen, Fahrt, Übernachtung und Verpflegung regeln.
- 4
Absage-Staffel eintragen
Lege fest, ab wann welcher Anteil des Honorars fällig wird. Der Satz zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt stehen.
- 5
Beide unterschreiben
Als PDF per E-Mail reicht. Heb die unterschriebene Fassung zusammen mit der Rechnung auf.
Der Vertrag im Wortlaut
Lies ihn durch, bevor du ihn verwendest. Klick auf einen Paragrafen, um den Text zu sehen.
§ 1Gegenstand des Vertrags+
(1) Der Künstler erbringt für den Veranstalter folgenden Auftritt: ____________________ (Art der Darbietung, zum Beispiel Close-Up-Zauberei, DJ-Set, Live-Band).
(2) Anlass: ____________________. Datum: ____________________. Ort: ____________________ (Name der Location, Anschrift).
(3) Beginn des Auftritts: ______ Uhr. Dauer: ______ Minuten, aufgeteilt in ______ Teile. Aufbau ab ______ Uhr, Soundcheck um ______ Uhr.
(4) Die künstlerische Gestaltung der Darbietung liegt beim Künstler. Besondere Wünsche des Veranstalters sind in der Anlage festgehalten.
§ 2Honorar und Nebenkosten+
(1) Der Künstler erhält ein Honorar von ____________ Euro.
(2) Umsatzsteuer (Zutreffendes ankreuzen): ☐ Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ☐ Der Künstler ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3) Zusätzlich trägt der Veranstalter: ☐ Fahrtkosten in Höhe von ____________ Euro. ☐ Übernachtung für ______ Person(en) in einem Hotel der Mittelklasse oder eine Pauschale von ____________ Euro. ☐ Verpflegung am Veranstaltungstag für ______ Person(en).
(4) Weitere Kosten entstehen dem Veranstalter aus diesem Vertrag nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3Zahlung+
(1) Der Künstler stellt eine ordnungsgemäße Rechnung.
(2) Zahlungsweise (Zutreffendes ankreuzen): ☐ Der gesamte Betrag ist innerhalb von ______ Tagen nach dem Auftritt zu überweisen. ☐ Eine Anzahlung von ____________ Euro ist bis zum ____________ fällig, der Rest innerhalb von ______ Tagen nach dem Auftritt.
(3) Bankverbindung des Künstlers: Kontoinhaber ____________________, IBAN ____________________.
§ 4Pflichten des Veranstalters+
(1) Der Veranstalter stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten bereit: eine geeignete Auftrittsfläche, Stromanschluss in unmittelbarer Nähe, ausreichende Beleuchtung sowie ☐ eine Beschallungsanlage ☐ ein Mikrofon ☐ einen abschließbaren Raum zum Umziehen ☐ einen Parkplatz in der Nähe des Eingangs. Einzelheiten ergeben sich aus der technischen Anweisung des Künstlers (Anlage), soweit vorhanden.
(2) Der Veranstalter benennt eine Ansprechperson, die am Veranstaltungstag erreichbar ist: ____________________, Telefon ____________________.
(3) Der Veranstalter holt alle für die Veranstaltung nötigen Genehmigungen ein. Anmeldung und Vergütung gegenüber der GEMA sind Sache des Veranstalters, soweit die Veranstaltung anmeldepflichtig ist.
(4) Eine etwaige Künstlersozialabgabe trägt der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften selbst.
§ 5Absage durch den Veranstalter+
(1) Sagt der Veranstalter den Auftritt ab, ohne dass der Künstler dies zu vertreten hat, zahlt er ein Ausfallhonorar. Es beträgt bei Absage bis ______ Tage vor dem Auftritt ______ % des Honorars, danach bis ______ Tage vor dem Auftritt ______ %, danach ______ %.
(2) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Künstler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Künstler lässt sich anrechnen, was er durch einen anderen Auftritt zum selben Termin verdient.
(3) Bereits entstandene und nachgewiesene Reisekosten, die sich nicht mehr stornieren lassen, erstattet der Veranstalter zusätzlich.
§ 6Verhinderung des Künstlers+
(1) Kann der Künstler wegen Krankheit, Unfall oder aus einem anderen wichtigen Grund, den er nicht zu vertreten hat, nicht auftreten, teilt er dies dem Veranstalter unverzüglich mit. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten; bereits geleistete Anzahlungen werden zurückgezahlt.
(2) Der Künstler bemüht sich, einen gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Ersatz anzunehmen.
§ 7Höhere Gewalt+
(1) Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt unmöglich, insbesondere durch behördliche Anordnung, Naturereignisse oder vergleichbare, von keiner Partei zu vertretende Umstände, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückgezahlt; jede Partei trägt ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst.
(2) Die Parteien bemühen sich um einen Ersatztermin.
§ 8Bild- und Tonaufnahmen+
(1) Aufnahmen des Auftritts für private Zwecke der Gäste sind gestattet. Eine gewerbliche Nutzung, eine Veröffentlichung zu Werbezwecken oder eine vollständige Aufzeichnung des Auftritts bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers.
(2) Der Künstler darf ☐ ja ☐ nein eigene Aufnahmen des Auftritts anfertigen und für seine Eigenwerbung nutzen, soweit darauf keine Gäste erkennbar abgebildet sind oder diese eingewilligt haben.
§ 9Haftung+
(1) Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Veranstaltungsstätte verantwortlich. Für Schäden an der Ausrüstung des Künstlers, die durch Gäste oder Personal des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter.
(2) Der Künstler verfügt über eine Haftpflichtversicherung für seine berufliche Tätigkeit: ☐ ja ☐ nein.
§ 10Schlussbestimmungen+
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Anlagen (soweit vorhanden): ☐ technische Anweisung des Künstlers ☐ Ablaufplan ☐ besondere Wünsche des Veranstalters.
— Ohne Abtippen
Der Vertrag entsteht aus der Anfrage.
In bookartist stehen Datum, Ort, Kunde und Honorar schon in der Anfrage. Daraus werden Angebot, Vertrag und Rechnung, mit deinem Logo und fortlaufender Nummer.
- Angebot, Vertrag und Rechnung aus einer Anfrage
- Dein Logo, deine Texte, fortlaufende Nummern
- Der Kunde sieht alles im eigenen Kundenportal
- 14 Tage alle Funktionen, danach kostenlos nutzbar
Häufige Fragen zur Vorlage
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?+
Ja. Du kannst sie ohne Anmeldung herunterladen, anpassen und für deine eigenen Auftritte verwenden. Weiterverkaufen oder als eigene Vorlage anbieten darfst du sie nicht.
Ist ein Auftrittsvertrag überhaupt nötig?+
Ein Vertrag kommt auch mündlich oder per E-Mail zustande. Schriftlich festgehalten ist aber klar, was vereinbart wurde: Datum, Dauer, Honorar, Nebenkosten und was bei einer Absage gilt. Genau daran entzündet sich sonst der Streit.
Welche Sätze trage ich beim Ausfallhonorar ein?+
Das legst du selbst fest. Üblich ist eine Staffel: Je näher die Absage am Termin liegt, desto höher der Anteil des Honorars. Die Vorlage lässt die Werte bewusst offen und enthält den Satz, dass der Veranstalter einen geringeren Schaden nachweisen darf. Ohne diesen Satz kann eine Pauschale in vorformulierten Verträgen unwirksam sein.
Wer meldet die GEMA an?+
Der Veranstalter, soweit die Veranstaltung anmeldepflichtig ist. Rein private Feiern im Familien- und Freundeskreis sind es in der Regel nicht. Die Vorlage hält fest, dass Anmeldung und Vergütung Sache des Veranstalters sind.
Gilt die Vorlage auch für Bands und Auftritte im Ausland?+
Für Bands kannst du sie verwenden, wenn eine Person oder eine Gesellschaft als Vertragspartner auftritt. Für Auftritte im Ausland, für Tourneen und für große Produktionen reicht ein Muster nicht aus. Lass den Vertrag dann anwaltlich anpassen.
Passend dazu im Magazin und im Hilfe-Center: Magazin für Bühnenkünstler · Angebote und Rechnungen in bookartist