DSGVO für Entertainer: Das Minimum, das du wissen musst
Kundendaten speichern? AV-Vertrag? Videoaufnahmen? Nüchtern erklärt, ohne Panik.
DSGVO klingt nach Bürokratie, ist für die meisten Künstler aber überschaubar. Du speicherst Kundendaten, also gelten ein paar Grundregeln. Hier das Minimum, nüchtern erklärt.
Was sind personenbezogene Daten?
Alles, womit man eine Person erkennen kann: Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, und auch Fotos oder Videos von einem Auftritt.
Die wichtigsten Pflichten
- Datenschutzerklärung: auf deiner Website, offen formuliert: was du mit welchen Daten machst.
- Zweckbindung: Daten nur für das nutzen, wofür der Kunde sie gegeben hat.
- Auskunft & Löschung: Kunden dürfen wissen, was du speicherst, und die Löschung verlangen.
- Datensparsamkeit: nur erheben, was du wirklich brauchst.
Der AV-Vertrag (AVV)
Wenn ein Dienstleister in deinem Auftrag Daten verarbeitet (z. B. deine Software), brauchst du mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag. bookartist stellt dir einen AVV bereit, du musst ihn nur anfragen.
Videoaufnahmen vom Auftritt
Willst du Mitschnitte für Social Media nutzen, brauchst du eine Einwilligung vom Veranstalter und ggf. von erkennbaren Gästen. Am saubersten regelst du das schriftlich im Vertrag.
Wo liegen deine Daten?
Achte darauf, dass deine Programme Daten in der EU verarbeiten. bookartist läuft verschlüsselt auf europäischer Cloud-Infrastruktur, und du kannst deine Daten jederzeit exportieren oder löschen lassen.
Fazit
Bei der DSGVO geht es um ein paar Gewohnheiten: offen sagen, was du speicherst, wenig speichern, Programme mit Sitz der Daten in der EU nutzen, AVV abschließen. Dann bist du auf der sicheren Seite.