BOOKARTIST
    BlogBusiness · 6 Min. · 28. Oktober 2026

    Bewertungen sammeln als Künstler: wann, wie und wo

    Bewertungen sammeln als Künstler: der richtige Zeitpunkt, eine Vorlage für die Bitte, Google-Profil ohne Ladenlokal und was das UWG verbietet.

    Brautpaar beim Tanz auf der Hochzeitsfeier

    Das Wichtigste in Kürze

    • Frag am Tag nach dem Auftritt, solange die Erinnerung frisch ist.
    • Schick einen einzigen Link und eine kurze, persönliche Bitte. Mehr braucht es nicht.
    • Für Künstler ohne Ladenlokal lohnt sich ein Google-Unternehmensprofil mit Servicegebiet.
    • Biete keine Gegenleistung für Bewertungen an und schreib keine selbst. Gefälschte Bewertungen sind verboten.
    • Antworte auf jede Bewertung, auch auf die kritischen, sachlich und kurz.

    Hinweis: Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

    Warum sind Bewertungen für Künstler so wichtig?

    Wer einen Künstler bucht, kauft etwas, das er vorher nicht ausprobieren kann. Videos zeigen, wie du auftrittst. Bewertungen zeigen, wie es ist, mit dir zu arbeiten: ob du pünktlich warst, ob die Absprachen gehalten haben, ob die Gäste begeistert waren. Gerade Brautpaare und Firmen, die zum ersten Mal einen Künstler buchen, lesen genau das.

    Bewertungen helfen dir außerdem, gefunden zu werden. Bei Suchen wie „DJ Hochzeit Leipzig“ zeigt Google oft Unternehmensprofile mit Sternen vor den normalen Treffern.

    Wann fragst du am besten?

    Am Tag nach dem Auftritt, spätestens nach einer Woche. Bei Hochzeiten kann es ein paar Tage mehr sein, weil das Paar erst ankommen muss. Je länger du wartest, desto blasser wird die Erinnerung und desto kleiner die Lust, etwas zu schreiben.

    Ein guter Zeitpunkt ist auch der Moment, in dem sich der Kunde von selbst bedankt. Antworte dann mit Dank und hänge die Bitte direkt an.

    Wie formulierst du die Bitte?

    Kurz, persönlich und mit genau einem Link. Wer drei Plattformen zur Auswahl bekommt, wählt oft keine. Eine Vorlage:

    Hallo [Name],

    danke noch einmal für den schönen Abend am Samstag. Es hat mir großen Spaß gemacht, für euch und eure Gäste zu spielen.

    Wenn ihr zufrieden wart, würde mir eine kurze Bewertung sehr helfen. Zwei, drei Sätze reichen, zum Beispiel was euch besonders gefallen hat: [Link]

    Viele Grüße
    [Name]

    Ein paar Erfahrungsregeln dazu:

    • Persönlich ansprechen: mit Namen und einem Detail vom Abend.
    • Hilfe für den Text geben: „was euch besonders gefallen hat“ erleichtert das Schreiben.
    • Einmal nachfragen ist in Ordnung, ein zweites Mal nicht.
    • Nach dem Auftritt eine Karte mit QR-Code zur Bewertungsseite verteilen, für Gäste, die dich ebenfalls erlebt haben.

    Wo sollten deine Bewertungen stehen?

    Google-Unternehmensprofil

    Viele Veranstalter beginnen ihre Suche bei Google. Ein Unternehmensprofil ist kostenlos. Hast du kein Ladenlokal, legst du es als Unternehmen mit Servicegebiet an: Du gibst die Städte oder Regionen an, in denen du auftrittst, und deine Adresse wird nicht angezeigt. Google prüft das Profil vor der Freischaltung, das kann etwas dauern.

    Pflege dort Kategorie, Beschreibung, Fotos von echten Auftritten und deine Leistungen. Den Link zum Bewerten findest du in der Verwaltung deines Profils.

    Dein Profil auf einem Künstler-Marktplatz

    Auf Plattformen, auf denen Veranstalter gezielt Künstler suchen, stehen Bewertungen direkt neben deinen Videos und Preisen. Das ist der Ort, an dem die Entscheidung fällt.

    Deine Website

    Zitate von Kunden auf der eigenen Website wirken, wenn sie echt und konkret sind: Vorname, Anlass, Monat. „Toller DJ!“ überzeugt weniger als „Die Tanzfläche war bis zum Schluss voll, und du hast alle Liedwünsche unserer Großeltern gespielt“. Frag vorher, ob du das Zitat mit Namen verwenden darfst.

    Was ist rechtlich erlaubt?

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt klare Grenzen:

    • Keine gefälschten Bewertungen. Selbst geschriebene, gekaufte oder von Freunden gegen Gefallen verfasste Bewertungen sind verboten. Das gilt auch, wenn du jemanden damit beauftragst (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c).
    • Keine falschen Echtheitsversprechen. Wer auf seiner Website behauptet, die Bewertungen stammten von echten Kunden, muss das auch angemessen prüfen (Anhang Nr. 23b).
    • Transparenz bei eigenen Bewertungsseiten. Zeigst du Bewertungen selbst an, musst du angeben, ob und wie du sicherstellst, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).
    • Keine Belohnung für gute Bewertungen. Ein Rabatt, ein Extra oder ein Gewinnspiel nur für positive Bewertungen ist unzulässig. Google untersagt in seinen Richtlinien Anreize für Bewertungen grundsätzlich, auch wenn sie nicht an eine gute Note geknüpft sind.
    • Nicht nur zufriedene Kunden fragen und andere ausblenden. Bitte alle Kunden gleich, dann ist das Bild ehrlich.

    Die Gesetzestexte findest du auf gesetze-im-internet.de zu § 5b UWG und im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Die Regeln von Google stehen in den Richtlinien für Beiträge auf Google Maps.

    Wie gehst du mit einer schlechten Bewertung um?

    Erst einmal durchatmen und nicht sofort antworten. Dann kurz und sachlich reagieren, mit Blick auf die Leser, die später kommen:

    1. Bedank dich für die Rückmeldung.
    2. Geh auf den konkreten Punkt ein, ohne dich zu rechtfertigen.
    3. Biete ein Gespräch an, außerhalb der Plattform.

    Danke für eure Rückmeldung. Es tut mir leid, dass die Pause zwischen den Sets länger war als besprochen. Das war nicht in Ordnung, und ich habe meinen Ablauf seitdem angepasst. Ich melde mich gern noch persönlich bei euch.

    Enthält eine Bewertung falsche Tatsachen oder stammt sie von jemandem, der nie Kunde war, kannst du sie bei der Plattform melden. Beleidigungen musst du nicht hinnehmen.

    Eine sachliche Antwort auf Kritik zeigt neuen Kunden, wie du mit Problemen umgehst. Das kann mehr Vertrauen schaffen als eine Seite voller Fünf-Sterne-Bewertungen ohne Text.

    Checkliste für deinen Bewertungs-Ablauf

    • Wo sollen Bewertungen hin? Eine Hauptplattform festlegen.
    • Bitte als Vorlage speichern, mit Platzhalter für Name und Anlass.
    • Nach jedem Auftritt am nächsten Tag senden.
    • Karte mit QR-Code für Gäste dabeihaben.
    • Neue Bewertungen innerhalb weniger Tage beantworten.
    • Gute Zitate (mit Erlaubnis) auf Website und Angebot übernehmen.

    Wie hilft bookartist dabei?

    In bookartist steht an jeder gebuchten Anfrage „Bewertung anfragen“. Der persönliche Link landet als Entwurf in deiner Nachricht an den Kunden. Du siehst Empfänger und Text und schickst selbst ab, automatisch geht nichts raus. Bewerten kann nur, wer diesen Link bekommen hat, und die Bewertungen erscheinen in deinem Marktplatz-Profil, das in jedem Tarif enthalten ist, auch im kostenlosen. Du kannst kostenlos starten.

    FAQ

    Darf ich Freunde und Familie um Bewertungen bitten?

    Nur, wenn sie dich wirklich gebucht oder auf einem Auftritt erlebt haben und das ehrlich schreiben. Gefälligkeitsbewertungen ohne echte Erfahrung sind unzulässig.

    Darf ich für eine Bewertung einen kleinen Rabatt anbieten?

    Besser nicht. Eine Belohnung nur für positive Bewertungen ist unzulässig, und Google verbietet Anreize für Bewertungen generell.

    Wie viele Bewertungen brauche ich?

    Eine feste Zahl gibt es nicht. Wichtiger ist, dass regelmäßig neue dazukommen und dass sie konkret sind.

    Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

    Nur wenn sie gegen die Regeln der Plattform verstößt, etwa falsche Tatsachen, Beleidigungen oder keine echte Kundenbeziehung. Eine ehrliche, kritische Meinung bleibt stehen.

    Was ist, wenn mein Auftritt bei einer Firma war?

    Bitte deinen Ansprechpartner. Viele Firmen dürfen nicht im Namen des Unternehmens bewerten, aber der Ansprechpartner kann persönlich schreiben oder dir ein Zitat für die Website geben.

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